BI Hirschstetten-retten

Spange S1 Seestadt

Die mautpflichtige Verlängerung

Am östlichen Teil der „Stadtstraße Aspern“ – kurz vor der Seestadt – vervollständigt die „Spange S 1 Seestadt“ das ursprünglich als Verlängerung der Tangente (A23) geplante „Projekt“ und soll nach der Stadtgrenze in die ebenfalls noch nicht gebaute S1 münden.

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Politik verspricht Entlastung der Ortskerne

Die Trasse soll die S 1 und in weiterer Folge auch die S 8 mit der A23 verbinden. Das heißt, dass der komplette Transitverkehr aus dem Osten (Bratislava, Ukraine etc.) durch Hirschstetten und Aspern auf die A23 geleitet werden soll. Jeder weiß, dass auf der Tangente nichts mehr geht und die Lenker ihre Fahrzeuge wieder vom Transitband ableiten werden und die Ortskerne und Gebiete die entlastet werden hätten, sollen noch mehr verstauen werden. Das wird aber von offizieller Seite verschwiegen.

All diese „hochrangigen Straßenprojekte“ (Stadtstraße Aspern, Spange S 1 Seestadt, S 1 – Lobauautobahn, S 8) würden viel bringen:

  • Jede Menge zusätzlichen Verkehr,
  • Unmengen von Feinstaub,
  • Lärm
  • und weitere Krankheiten.

Was sie sicher nicht bringen würden:

  • Entlastung auch nur eines einzigen alten Ortskerns.
Skizze Spange - Stadtstraße - Lobauautobahn
© „Die Presse“ – PW, Quelle: APA/ Asfinag

Proteste und Verfahren.

Zahlreiche Organisationen und Beschwerdeführer*innen haben dieses Projekt vehement angefochten. Viel Zeit und Geld wurde für die Vertretung aller betroffenen Mitbürger*innen und unserer Kinder und Enkelkinder investiert. In fünf intensiven Verhandlungstagen im Jahr 2017 wurde in der Messe Wien das UVP-Verfahren zur „Spange S 1 Seestadt“ durchgeführt.

Unterlagen zum UVP-Verfahren

Die umfangreichen Unterlagen, mit der Einreichung, der Vorhabensbeschreibung, sonstige Unterlagen und der Umweltverträglichkeitserklärung, als Konvolut zum Download (.zip):

>> UVP-Unterlagen Spange S1 Seestadt (.zip)

Die Verhandlungsschrift und der Genehmigungsbescheid des Bundesministers zum Straßenbauvorhaben:

>> Genehmigungsbescheid des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie (.pdf)

>> Genehmigungsbescheid inkl. Verhandlungsschrift (.zip)

Der daraus entstandene UVP-Bescheid der 1. Instanz wurde durch Klage der Organisationen und Beschwerdeführer*innen beim Bundesverwaltungsgericht sowie dem Verwaltungsgerichtshof geprüft.

Erkenntnisse zur Spange S 1 Seestadt

Das Bundesverwaltungsgericht hat am 4. August 2020 der ASFINAG die Projekt-Freigabe erteilt. Die Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts zum weiteren Autobahn-Bau im Detail:

>> Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichtes (.pdf)

Nach erneutem Gang vor Gericht durch die Initiativen und Organisationen kam es schlussendlich auch durch den Verwaltungsgerichtshof am 1. Februar 2021 zum Beschluss der Baugenehmigung der Spange S 1 Seestadt:

>> Beschluss des Verwaltungsgerichtshofes (.pdf)

Damit liegen aber noch keineswegs alle erforderlichen Genehmigungen für den Bau vor. Es fehlen noch die beiden naturschutzrechtlichen Genehmigungen der Landesregierungen von Niederösterreich und von Wien. Der Baubeginn darf somit nicht erfolgen!