BI Hirschstetten-retten

UVP-Verfahren Stadtstraße

Das erforderliche Genehmigungsverfahren (die Umweltverträglichkeitsprüfung) für die Stadtstraße nennt sich „Vereinfachtes UVP-Verfahren“. Im Gegensatz zum „Ordentlichen UVP-Verfahren“ bei der „Spange S1 Seestadt“. Die Behörde kann in diesem Fall das Verfahren „beweglicher“ abwickeln als im ordentlichen UVP-Verfahren.

UVP-Verhandlung

Ein vereinfachtes UVP-Verfahren konnte diesbezüglich zur Anwendung kommen, weil das Projekt in „Stadtstraße Aspern“ und „Spange S1 Seestadt“ geteilt wurde. Somit fällt die Länge der Strecke unter einen bestimmten Grenzwert. Tatsächlich gehört sogar die geplante S8 und S1 Lobauautobahn zum ganzen Ausmaß dazu.

„Die Teilung geschah zu unser aller Wohl“, verkauft uns die Politik. Ausschlaggebend war aber damals die Aussage der Direktoren der ASFINAG, wonach bei Ausführung des ursprünglichen Projektes als durchgehende Autobahn „Maßnahmen an der bestehenden Tangente erforderlich geworden wären“. Soll heißen, die Tangente hätte überdacht werden müssen.

Diese Fakten haben wir bereits 2013 mit unseren Petitionen an die Europäische Kommission und auch an den Österreichischen Nationalrat herangetragen und transparent gemacht.

Welche Rechte hat man in einem UVP-Verfahren?

Im vereinfachten Verfahren hat eine Bürgerinitiative ursprünglich schon mal nur noch das Recht, in die Akten Einsicht zu nehmen. Ohne Parteienstellung im Verfahren.

Diese zu dem Zeitpunkt bestehende Rechtslage änderte sich aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichtshofs (VwGH) aus einem anderen Projekt aus Vorarlberg erst in weiterer Folge.

Die einzelne Bürgerin oder der einzelne Bürger können jederzeit Parteienstellung im Verfahren einnehmen. D.h. aber, dass dieser Status auch während der öffentlichen Auflage durch die jeweiligen Einwendungen fixiert werden muss. Getrennt für Stadtstraße (vereinfachtes Verfahren) und Spange S1 Seestadt (ordentliches Verfahren).

Einsprüche an MA22 zur Stadtstraße

Bürger*innen gegen das Vorhaben der Stadt.

Im Dezember 2017 wurde über fünf intensive Tage in der Messe Wien verhandelt. Zahlreiche Menschen brachten dabei ihren Protest im Verfahren der Umweltverträglichkeitsprüfung zum Ausdruck.

Ein besonders emotionaler Moment war der Brief einer 18 Jahre jungen Mitbürgerin. Vorgetragen durch Ihren Vater, dem sie die Vollmacht im Verfahren erteilt hat, da sie zu dem Zeitpunkt selbst verhindert war.

Ich bin bereits mit einer hohen Feinstaub- und Lärmbelastung aufgewachsen und möchte nicht, dass meine Kinder oder die kommenden Generationen mit einer immer höheren Belastung zu kämpfen haben.

AUSZUG AUS DEM BRIEF EINER JUNGEN MITBÜRGERIN IM UVP-VERFAHREN

Genehmigung durch die Stadt.

Im Juni 2018 wurde der zuständigen Projektwerberin Magistratsabteilung 28 der Stadt Wien und dem Projekt mittels Bescheid die Umweltverträglichkeit durch die eigene Wiener Landesregierung (ausstellende Behörde: Magistratsabteilung 22) bestätigt.

Unterlagen UVP-Verfahren

Die umfangreichen Unterlagen, mit der Einreichung, der Vorhabensbeschreibung, sonstige Unterlagen und der Umweltverträglichkeitserklärung, als Konvolut zum Download (.zip / 2,5 GB):

>> UVP Unterlagen Stadtstraße Aspern (.zip)

Der Genehmigungsbescheid der Wiener Landesregierung und die Verhandlungsschrift zum UVP-Verfahren des Straßenbauvorhabens:

>> Genehmigungsbescheid der Wiener Landesregierung (.pdf)

>> Genehmigungsbescheid inkl. Verhandlungsschrift (.zip)

Die Bürgerinitiative Hirschstetten-retten und weitere Organisationen haben beim Bundesverwaltungsgericht (BVwG) Beschwerde gegen diesen Bescheid eingelegt.

Wie es weiter geht …

Gebäudeschild des Bundesverwaltungsgerichts

Beschwerde beim BVwG

Aus Überzeugung (und Fassungslosigkeit) wurde eine Beschwerde zum UVP-Bescheid an das Bundesverwaltungsgericht eingebracht.