BI Hirschstetten-retten

Update Genehmigungsverfahren Stadtstraße

Die Politiker drohten uns bereits damals mit der Umsetzung bis zum Jahr 2017. Wir schreiben nun das Jahr 2021 und die „Stadtstraße“ ist noch nicht gebaut. Was sich bisher bezüglich Genehmigungsverfahren getan hat, möchten wir euch in diesem Update zusammenfassen:

  • 2014:
    Das „Projekt Stadtstraße Aspern“ (getrennt vom zweiten Teilstück Spange S1 Seestadt – „Anschluss“ Hausfeld) wird zur Genehmigung eingereicht. Für eine Genehmigung derartiger Infrastrukturprojekte ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP-Verfahren) erforderlich.
  • 2017:
    Start der UVP-Verhandlung durch die 1. Instanz MA 22
  • 2018:
    Erteilung eines Genehmigungsbescheids durch die 1. Instanz MA 22

Wenn sich jetzt schon jemand in diesem Update fragt: „Warum genehmigt eigentlich die MA22 als Gemeinde eine Autobahn?“
Als ein Ganzes hätte die Autobahn niemals eine Genehmigung bekommen. Man trickste die ortsansässige Bevölkerung aus und teilte das Ding in zwei Teile. Von der Tangente, Anschlussstelle Hirschstetten 3,2 km Richtung Osten nannte man den Teil „Stadtstraße Aspern“, den weiteren Teil Richtung Osten, vorbei an der Seestadt, taufte man „Spange S 1 – Seestadt“. Und schon hatte man zwei verschieden Verfahren. Ging ja gleich viel leichter und undurchsichtiger für die Bevölkerung sowieso.

Warum?
Die Kombination der beiden hätte nämlich die Umweltverträglichkeit in einem UVP-Verfahren niemals bescheinigt bekommen. In zwei sauteuren Teilstücken und durch die budgetäre Trennung Gemeinde/Bund geht’s dann halt auch leichter für die verantwortlichen Herrschaften.

Was das mit einer Umweltverträglichkeit im „big picture“ zu tun hat?
Nichts.

  • 2019:
    Start der Verhandlung unserer zahlreichen Einwendungen vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) = 2. Instanz
  • 2020:
    Bestätigung des Genehmigungsbescheides der 1. Instanz durch das BVwG. Ab diesem Zeitpunkt wäre ein Baubeginn möglich.
  • auch 2020:
    Einbringen unserer Revision zur Entscheidung des BVwG bei der Obersten Instanz der Republik, dem Verwaltungsgerichtshof.

Was heißt das nun aber konkret?

  • Der Bau der „Stadtstraße Aspern“ darf grundsätzlich laut den bisherigen Genehmigungsbescheiden jederzeit erfolgen.
  • Der Bau der „Stadtstraße Aspern“ könnte aber auch jederzeit durch eine Entscheidung des Höchstgerichts, dem Verwaltungsgerichtshof, wieder gestoppt und zur Genehmigung an die 2. Instanz (BVwG) zurückgewiesen werden. Auch ein bereits begonnener Bauvorgang müsste in diesem Fall sofort gestoppt werden -> die Entscheidung darüber ist immer noch offen!

Der Verwaltungsgerichtshof entscheidet

  • 2021:
    Der Verwaltungsgerichtshof hat unsere Eingaben zurückgewiesen, bzw. nicht behandelt. Damit ist das Projekt durch alle Instanzen genehmigt und der Baubeginn kann jederzeit erfolgen.

Ein kleiner Dämpfer wie es wirkt. Bis jedoch …

  • Die Projektwerberin (MA 28) hat eine Projektabänderung dahingehend einreichen müssen, dass die Arbeiten nun 24 Stunden 7 Tage die Woche, besonders auch in der Nacht stattfinden müssen, da die U Bahn und die S80 bei den geplanten Tunneln fertig sind und bei Arbeiten in diesem Bereich gesperrt werden müssen. Der ursprüngliche Genehmigungsbescheid beschränkt die Arbeitszeiten auf 06:00 bis 19:00 Uhr.
  • November 2021:
    Der Änderungsbescheid zur Stadtstraße Aspern wurde am 16. November unter www.wien.gv.at/kontakte/ma22/bekanntmachungen/ kundgemacht.
    Er ist somit (da Beschwerden die aufschiebende Wirkung aberkannt wurde) zwar nicht rechtskräftig, aber vollstreckbar. Bis auf Weiteres haben die Betonierer der Stadt Wien auf dieser Ebene alles, was sie brauchen.

    Der aktualisierte UVP-Genehmigungsbescheid der MA22 für das Projekt der MA28 -> Download (PDF)

  • 11. Jänner 2022:
    Weitere Verhandlung vor dem Bundesverwaltungsgericht (BVwG) betreffend unserer Einsprüche zum Abänderungsbescheid der MA22 zur Stadtstraße Aspern.